Betreuung und Hilfe zum Selbst bestimmten Leben

Die Weißen Elfen und ihre Ziele

Seit 2017 stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 125 Euro für die häusliche Unterstützung zu. 

Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 über einen Entlastungsbetrag in Höhe von 2418 Euro pro Jahr verfügen. 

Momentan werden diese finanziellen Hilfen nur von jedem Zweiten beansprucht.

Der Grund für die Nichtinanspruchnahme dieser Mittel, liegt in der fehlenden Verfügbarkeit entsprechender Angebote. Die Weißen Elfen gUG (gemeinnütziges Unternehmen) hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit Hilfe von ehrenamtlichen Helfern und angestellten Mitarbeitern, die Verfügbarkeit in unserer Region sicherzustellen. Alle unsere Helfer und Mitarbeiter haben im Bereich Alten- oder Krangenpflege qualifizierte Abschlüsse oder werden durch uns intern geschult. 

125 Euro für Hilfe im Alltag

Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können, hat jeder Pflegebedürftige nunmehr die Möglichkeit, Hilfen in Höhe von 125 Euro in Anspruch zu nehmen. Diese 125 Euro können nicht ausgezahlt werden, sondern müssen als Dienstleistungen von zugelassenen Unternehmen oder Organisationen bereitgestellt werden.

Beispiele im häuslichen Umfeld:

  • Hilfe beim Einkaufen
  • Hilfe im Haushalt
  • Spazieren gehen
  • Besuche in der Kirche / auf dem Friedhof

Beispiele außer Haus

  • Ausflüge
  • Begleitung zum Arzt / Physiotherapie
  • Seniorengymnastik